Sanierungs -konzepte, -überwachung, -abnahme

Als aller erstes muss die Ursachenbeseitigung für den Schimmelbefall im Mittelpunkt stehen! Denn erst wenn die Ursache für den Schimmel beseitigt ist, kann eine nachhaltige Sanierung erfolgen! In der Regel läuft eine Schimmelsanierung in der folgenden Reihenfolge ab:

  • Erste Gefährdungsanalyse (Gesundheitsschutz/Arbeitsschutz bei Schimmelbefall)
  • Sofortmaßnahmen zum Gesundheitsschutz der Gebäudenutzer z.B. Versiegelung eines befallenen Raumes oder Auftragen eines sporenbindenden Mittels auf die schimmelbefallene Stelle
  • Bei Bedarf Laboranalysen/begleitende Messungen
  • Beseitigung der Ursache durch Fachfirma (z.B. Klempner bei Rohrbruch)
  • Schnelle Trocknung der Schadstelle damit weiteres Schimmelpilzwachtum vermieden wird
  • Entfernen des Schimmelbefallenen Materials durch Fachfirma (Sanierungsfachbetrieb für Schimmelsanierung!)
  • Überwachung der Arbeiten auf fachliche Qualität, Umgebungsschutz und Arbeitsschutz durch Schimmelsachverständigen
  • Feinreinigung nach Schimmelsanierung
  • Abnahme der Schimmelpilzsanierung durch Sachverständigen inkl. Freimessung (Überprüfung ob Schimmelsanierung und Feinreinigung erfolgreich waren)
  • Damit ist die Schimmelsanierung abgeschlossen. Der Wiederaufbau des ehemals Schimmelbefallenen Bauteil erfolgt als normale Baumaßnahme. Evtl. muss in Einzelfällen auf eine besondere Materialauswahl geachtet werden damit ein erneuter Schimmelbefall vermieden werden kann.

Es muss natürlich nicht immer das “volle Programm” bei der Schimmelsanierung durchgeführt werden. Es ist ebenfalls möglich dass der Schimmelsachverständige nur den Rat erteilt öfter zu Lüften (Stoßlüftung), und den vielleicht geringen Schimmelbefall mit Alkohol abzuwischen. Wir stellen fest welche Schimmelpilzsanierung in Ihrem Fall die gesundheitlich, bautechnisch und wirtschaftlich sinnvollste Variante ist! Als Sachverständigenbüro (TÜV-Zertifiziert) für Schimmelpilzschäden und Feuchtigkeitsschäden orientieren wir uns als Mitglied des BSS (Bundesverband für Schimmelpilzsanierung) an den Schimmelpilzleitfäden des Umwelt Bundesamtes sowie des Landes Gesundheitsamtes Baden Württemberg.