Richtig versichern!

Bei einem herkömmlichen Wasserschaden geht es wohlgemerkt immer nur um Leitungswasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist. Gegen Schäden, die durch Wasser verursacht werden, das durch eine Überschwemmung oder einen Starkregen in ein Wohngebäude eingedrungen ist, kann nur eine Elementarschadenversicherung schützen. Bei Überschwemmungen oder Starkregen in der Elementarschadenversicherung gilt wiederum erst dann ein Schaden als versichert, wenn das Wasser über die Schwelle des Hauses eingedrungen ist. Sucht es sich einen Weg durch die Ritzen der Mauern zahlt die Versicherung noch nicht. Ein Leitungswasserschaden kann aber auch durch Frost oder Rohrbruch entstehen. Sämtliche mit dem Wasserschaden in Zusammenhang stehenden Reparaturen, auch an der Heizung beispielsweise zahlt die Wohngebäudeversicherung. Heizkörper, Boiler oder auch den Spülkasten an der Toilette übernehmen ebenfalls die Versicherungen für das Wohngebäude. Eine Leckage-Ortung, die nötig ist, um alle Brüche an den Leitungen zu ermitteln, wird ebenfalls übernommen.

Abwasser ist auch Leitungswasser

Tröstlich ich manchmal, dass auch die Abwasserleitungen bei einem Wasserschaden ersetzt werden können. Dazu gehören auch die auf dem Grundstück befindlichen Leitungen für Frischwasser und Abwasser, wenn dies im Versicherungsvertrag ausdrücklich vermerkt ist. Daher sollte man darauf achten, dass diese Rohrleitungen unbedingt eingeschlossen sind. Denn wird beispielsweise eine Garage oder ein Gebäude eines Nachbarn durch das austretende Wasser unterspült können erhebliche Kosten entstehen. Ebenfalls versichert sind alle Folgeschäden, die durch einen Wasserschaden auftreten können. Meist muss man aber bei Frostschäden nachweisen, dass man seinen Pflichten regelmäßig nachgekommen ist und alle Leitungen die Wasser führen, kontrolliert hat.

Unbewohnte Gebäude und zeitweiser Leerstand

Wer den Winter lieber im Süden verbringt, muss einiges tun, um daheim seinen Versicherungsschutz zu behalten. Auch wenn eine Wohnung neu vermietet werden soll und deshalb zwischenzeitlich über längere Zeit leer steht, muss jemand mit der Kontrolle der Heizanlage und der Wohnung beauftragt werden. Kümmert man sich nicht, muss die Versicherung bei einem Wasserschaden nicht zahlen. Vorbeugen kann man dem nur, wenn man alles Wasser aus den Leitungen laufen lässt und die Absperrhähne alle schließt. Dies gilt natürlich besonders auch in Ferienwohnungen und Ferienhäusern. Viele Versicherungen sind zudem kulant, wenn der Kunde ihnen vor einer längeren Abwesenheit Mitteilung macht. Die meisten Gesellschaften sind dann bereit, ohne Aufschlag auf die Beiträge, die Versicherung für den Zeitraum weiterzuführen. Erklärt die Versicherung sich einverstanden und genehmigt sozusagen die verlängerte Abwesenheit, muss dies auch schriftlich erfolgen. Sollte dann trotz aller Vorsicht ein Wasserschaden eintreten, wird dieser ebenso wie die Bautrocknung übernommen.

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