Welcher Versicherung den Wasserschaden melden?

Manchmal hat man die freie Auswahl bei der Versicherung, der man den Wasserschaden melden kann. Sollte der Nachbar oder ein anderer an dem Wasserschaden schuld sein, kann der Schaden natürlich von seiner privaten Haftpflichtversicherung beglichen werden. Doch damit verschenkt man meist eine Menge Geld, denn eine Haftpflichtversicherung ersetzt bei jedem Gegenstand lediglich den Zeitwert oder auch Widerbeschaffungswert. Das heißt, wenn man einen Fernseher hat, der eventuell schon zehn Jahre seinen Dienst getan hat, bekommt man auch nur die Summe, die ein gebrauchter zehn Jahre alter gleichwertiger Fernseher kosten würde. Bei diesem Beispiel also unter Umständen fast gar nichts. Meldet man den Schaden jedoch der eigenen Hausratversicherung oder der Wohngebäudeversicherung bekommt man den Neuwert für die durch den Wasserschaden beschädigten Gegenstände erstattet. Man muss sich aber keine Sorgen um die Versicherungen machen, diese holen sich die aufgewendeten Kosten für den Schaden und für die Bautrocknung von der privaten Haftpflichtversicherung des Verursachers wieder zurück.

Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung – wer zahlt was?

Grob formuliert gilt alles das, was man bei einem Umzug mitnimmt als Hausrat. Die Hausratversicherung reguliert also den Schaden am Mobiliar und bei gemieteten Räumen auch die Schäden an Tapeten, Laminat und Teppichen, die der Mieter selbst verlegt hat. Alle Schäden am eigentlichen Gebäude werden von der Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers gezahlt. Die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers sollte man wie bereits erwähnt aus dem Spiel lassen. Die Bautrocknung nach einem Wasserschaden fällt in den Bereich der Wohngebäudeversicherung. Diese muss auch die erhöhten Stromkosten für die Trockengeräte zahlen, egal ob der Strom bei einem Mieter oder dem Hausbesitzer selbst entnommen wird. Hat man eine Selbstbeteiligung vereinbart beim Abschluss der Versicherung, wird die Entschädigungssumme natürlich um diese vermindert. Da man aber hoffentlich sehr selten einen Wasserschaden hat, kann man ruhig eine Versicherung mit einer Selbstbeteiligung auswählen, wenn sich dadurch der Beitrag für die Versicherung wirkungsvoll mindern lässt.

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